WEG-Verwaltung
Bei Eigentümergemeinschaften muss immer ein WEG-Verwalter - auch Verwalter genannt - bestellt sein. Dieser wird bei der Eigentümerversammlung vorgeschlagen und anschließend gewählt.
Die Bestellungsdauer beträgt maximal 5 Jahre - bei Erstbestellung einer WEG-Verwaltung nur 2 Jahre.
Die Anforderungen und auch die Ansprüche steigen regelmäßig an den Verwalter an. Anfangs war der Verwalter nur vorgesehen, um von Gerichten für einen Eigentümergemeinschaft eine ladungsfähigen Vertreter zu haben. Mittlerweile sind es komplexe Managementaufgaben die von Hausverwaltern übernommen werden müssen.
Die beiden Kernbereiche sind der kaufmännische Bereich sowie der technische Bereich. Leider sind die meisten Hausverwalter reine Kaufleute und haben selten technischen Verstand. Unser Tipp: Ihr solltet unbedingt prüfen wie viel technischer Verstand bei der Verwaltung vorhanden ist.
Es werden die ersten Qualitäts-Siegel eingeführt. So gibt es seit kurzem den Begriff "Zertifizierter Verwalter". Hierbei wird eine Ausbildung im Immobilienbereich oder eine Weiterbildung benötigt. Das ist eine solide Basis und sollte von Euch auch angefragt werden.
Einmal im Jahr lädt der Verwalter zur Eigentümerversammlung ein. Hier werden Tagesordnungspunkte besprochen. Zu jedem Punkt wird eine Abstimmung durchgeführt um dann einen positiven oder negativen Beschluss herbeizuführen. Der Verwalter ist dann verpflichtet diese Beschlüsse (zeitnah) umzusetzen.
Die Standardpunkte sind die Jahresabrechnung bzw. Vermögensbericht sowie der Wirtschaftsplan. Bei dem Vermögensbericht werden die geschätzten Kosten aus dem Wirtschaftsplan mit den angefallenen Kosten abgeglichen und die Differenzen ausgekehrt oder nachgefordert.
Bei unvorhergesehenen Reparaturen oder Anliegen, die bis zur nächsten Eigentümerversammlung nicht warten können, kann eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen werden.
Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit eines Umlaufbeschlusses. Dieser findet jedoch aufgrund der hohen Zustimmungsrate (in der Regel 100 %) selten Anwendung.
Solltet Ihr Teileigentum besitzen, werden Ihr auch zwangsweise mit dem Thema befassen.