Kurz gesagt: Eine qualifizierte Mehrheit ist eine besonders hohe Zustimmung, die für einzelne wichtige Entscheidungen der WEG nötig ist. Statt „mehr Ja- als Nein-Stimmen“ braucht es dafür deutlich mehr Zustimmung als bei einer normalen Abstimmung.
Der Normalfall bei Beschlüssen ist die einfache Mehrheit: Wer mehr Stimmen bekommt als der Rest, gewinnt. Bei manchen Themen reicht das dem Gesetzgeber aber nicht, weil die Entscheidung alle Eigentümer finanziell stark betrifft.
Ein Beispiel aus dem Alltag
Eine WEG lässt die Balkone sanieren. Eigentlich sollten nur die Eigentümer mit Balkon dafür zahlen. Die Eigentümerversammlung will aber, dass alle Eigentümer die Kosten gemeinsam tragen, weil sich das langfristig für alle lohnt. Dafür reicht die einfache Mehrheit nicht – es braucht mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und gleichzeitig mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile. Erst dann gilt der Beschluss als wirksam gefasst.
Warum das für dich wichtig ist
Wenn du weißt, welche Mehrheit für eine Entscheidung nötig ist, kannst du besser einschätzen, wie realistisch ein Beschluss ist – und ob deine eigene Stimme das Ergebnis überhaupt noch kippen kann. Das hilft dir, dich in der Eigentümerversammlung gezielt einzubringen statt überrascht zu werden.
Das solltest du beachten
- Regelfall seit der WEG-Reform 2020 ist die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 25 Abs. 1 WEG); Enthaltungen zählen dabei nicht mit.
- Eine qualifizierte Mehrheit von mehr als zwei Dritteln der Stimmen und mehr als der Hälfte aller Miteigentumsanteile ist zum Beispiel nötig, wenn bei einer baulichen Veränderung alle Eigentümer die Kosten tragen sollen (§ 21 Abs. 2 WEG).
- Für manche Vereinbarungen, etwa Änderungen der Gemeinschaftsordnung, ist sogar Einstimmigkeit nötig.
- Beim Zählen gilt das Kopfprinzip: eine Wohnung, eine Stimme – unabhängig von ihrer Größe (§ 25 Abs. 2 WEG).
- Wer bei einem Thema befangen ist, etwa weil ein Vertrag mit ihm selbst beschlossen wird, darf laut § 25 Abs. 4 WEG nicht mitstimmen.
Mehr dazu: Wie Beschlüsse in der WEG allgemein zustande kommen, was dich bei deiner ersten Eigentümerversammlung erwartet, und was als bauliche Veränderung gilt.
Quellen
- § 25 WEG (Beschlussfassung, Stimmrecht), dejure.org
- § 21 WEG (Kostentragung bei baulichen Veränderungen), dejure.org
