Kurz gesagt: Bei vier bestimmten Bauvorhaben musst du die anderen Eigentümer nicht lange überzeugen – du hast einen gesetzlichen Anspruch darauf, sie umsetzen zu dürfen. Das nennt man eine privilegierte bauliche Maßnahme.
Die WEG kann dir das „Ob“ bei diesen vier Vorhaben nicht verweigern. Sie darf nur mitbestimmen, wie genau die Maßnahme umgesetzt wird. Geregelt ist das in § 20 Abs. 2 WEG.
Ein Beispiel aus dem Alltag
Ein Eigentümer im Rollstuhl beantragt eine Rampe am Hauseingang, damit er sein Zuhause selbstständig erreichen kann. Die WEG kann das grundsätzlich nicht ablehnen – Barrierefreiheit gehört zu den privilegierten Maßnahmen. Sie darf aber mitreden, welches Material verwendet wird oder wo genau die Rampe verläuft. Die Kosten trägt in diesem Fall meist der Antragsteller selbst, weil vor allem er davon profitiert.
Warum das für dich wichtig ist
Wenn du eine Wallbox fürs E-Auto, mehr Sicherheit oder einen schnellen Internetanschluss willst, gibst dir das Gesetz eine starke Verhandlungsposition. Gleichzeitig heißt „privilegiert“ nicht „kostenlos für alle“ – du musst trotzdem einen Beschluss einholen und meist selbst zahlen.
Das solltest du beachten
- Die vier privilegierten Maßnahmen laut § 20 Abs. 2 WEG: barrierefreier Umbau, Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge, Einbruchschutz sowie Glasfaseranschluss und Steckersolargeräte.
- Die WEG darf die Umsetzung nicht grundsätzlich verhindern, aber angemessen mitgestalten – etwa Farbe, Position oder Ausführung.
- Ein Beschluss ist trotzdem nötig, einfach loslegen ist nicht erlaubt.
- Die Kosten trägt in der Regel, wer die Maßnahme beantragt hat, nicht automatisch die gesamte Gemeinschaft.
- Auch privilegierte Maßnahmen dürfen die Wohnanlage nicht grundlegend umgestalten oder andere unbillig benachteiligen.
- Streit gibt es oft über die Details der Umsetzung, etwa die Position der Wallbox oder die Farbe einer Rampe – kläre das möglichst schon vor der Beschlussfassung mit dem Verwaltungsbeirat oder Verwalter ab.
Vor der Reform 2020 mussten Eigentümer für solche Vorhaben oft die Zustimmung aller anderen einholen – ein einziges „Nein“ konnte das Projekt jahrelang blockieren. Die privilegierten Maßnahmen wurden gezielt eingeführt, um genau das bei diesen vier besonders wichtigen Themen zu verhindern.
Mehr dazu: Was du als Eigentümer selbst entscheiden darfst, was allgemein als bauliche Veränderung gilt, und wie viele Stimmen eine qualifizierte Mehrheit braucht.
Quellen
- § 20 WEG (Bauliche Veränderungen, Abs. 2: privilegierte Maßnahmen), dejure.org
- § 21 WEG (Kostentragung), dejure.org
- Überblick zur WEG-Reform 2020, haufe-akademie.de
